Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (2009)

Die Regionalplanung ist ein Teil der Landesplanung. Sie fasst die überörtlichen und überfachlichen Planungen zusammen und fungiert als "Brücke" zwischen der Landesplanung und kommunalen Planungsinteressen. Der Regionalplan soll dazu beitragen, Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger herzustellen und Hilfe für Standortentscheidungen über private und öffentliche Investitionen zu geben. Damit soll er der rationellen Abwicklung von raumbedeutsamen Planungsvorhaben dienen.

 

Das Aufstellungsverfahren zum Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REPHarz) erfolgte nach den Vorschriften des seinerzeitig geltenden Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch die Regionale Planungsgemeinschaft Harz im Zeitraum 14.11.2002 (Aufstellungsbeschluss der Regionalversammlung) bis 09.03.2009 (Beschluss der Endfassung des REPHarz durch die Regionalversammlung). Der REPHarz wurde dann mit Bescheid vom 21.04.2009 durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt und durch die öffentliche Bekanntmachung vom 23.05.2009 für den Zuständigkeitsbereich der RPGHarz in Kraft gesetzt.

 

Auf Grund der zum 01.01.2008 vorgenommenen Anpassung der Planungsregionen an die Ergebnisse der in Sachsen-Anhalt in 2007 durchgeführten Kreisgebietsreform wurde für den Teil des Planungsraumes des REPHarz, der jetzt zum Salzlandkreis gehört (ehemaliger Landkreis Aschersleben-Staßfurt ohne Stadt Falkenstein/Harz) das Aufstellungsverfahren zum REPHarz durch die dort nunmehr zuständige Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg zu Ende geführt.

 

Hinweis:

Folgende Festlegungen des nachstehenden REPHarz (2009) wurden zwischenzeitlich im Zuständigkeitsbereich der RPGHarz im Zuge einer Teilfortschreibung und mehrerer Planänderungen bzw. -ergänzungen geändert, ergänzt bzw. aufgehoben (diesbezügliche Planunterlagen siehe Schaltfläche „Regionalplanung“

 

  • Reduzierung des Vorranggebietes für Landwirtschaft "Nördliches Harzvorland" im Bereich Quedlinburg/Nordost (Stadt Quedlinburg, Landkreis Harz) durch die 1. Änderung des REPHarz (Beschluss der Regionalversammlung vom 26.02.2010);

  • Reduzierung des Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft "Südliches Harzvorland" im Bereich Sangerhausen/Südwest (Stadt Sangerhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz)" durch die 2. Änderung des REPHarz (Beschluss der Regionalversammlung vom 26.02.2010);

  • Ergänzung des REPHarz um den Teilbereich Wippra (Beschluss der Regionalversammlung vom 17.11.2011);

  • Aufhebung der Festlegungen zur zentralörtlichen Gliederung im Pkt. 4.2 des REPHarz durch die Teilfortschreibung des REPHarz um den Sachlichen Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ (Beschluss der Regionalversammlung vom 27.04.2018).

 

 

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz
(REPHarz in der Fassung vom 09.03.2009) Textteil mit Begründung
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Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz
(REPHarz in der Fassung vom 09.03.2009, zuletzt geändert durch Beschlussfassungen der Regionalversammlung 
vom 26.02.2010 und 17.11.2011) Zeichnerische Darstellung

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Umweltbericht zum Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Harzmehr
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Wichtiger Hinweis:

 

Darstellung auf Grundlage der Topographischen Karte 1:100.000. Erlaubnis erteilt durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

 

vom 01.07.2008

Erlaubnisnr.: LVermGeo/A9-10428-08 und
LVermGeo/A9-10500-08 bis A9-10522-08.

 

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