Regionalversammlung

Die Regionalversammlung ist die Verbandsversammlung und das Hauptorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie setzt sich gemäß § 22 des Landesentwicklungsgesetzes zusammen aus:

  • den Landräten der beteiligten Landkreise sowie den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der Mittelzentren nach den Festlegungen des Landesentwicklungsplans sowie
  • einem gewählten Vertreter, für je angefangene 20.000 Einwohner im Gebiet der Landkreise gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung. Dabei werden die Landräte sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Mittelzentren angerechnet.

 

Übersicht über die in der aktuellen Legislatur gewählten Vertreterinnen und Vertreter

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