Teilfortschreibung des REPHarz um den Sachlichen Teilplan "Zentralörtliche Gliederung"

Sachlicher Teilplanes "Zentralörtliche Gliederung" nach Genehmigung und Bekanntmachung in Kraft getreten

 

Das Aufstellungsverfahren zum Sachlichen Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ als Teilfortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz (REPHarz) erfolgte gemäß § 7 Landesplanungsgesetz bzw. §§ 7 und 9 Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit §§ 7 bis 10 Raumordnungsgesetz durch die Regionale Planungsgemeinschaft Harz im Zeitraum 08.12.2011 (Aufstellungsbeschluss der Regionalversammlung) bis 27.04.2018 (Beschluss der Endfassung des Sachlichen Teilplanes durch die Regionalversammlung). Der Sachliche Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ wurde mit Bescheid vom 09.08.2018 durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt und durch die öffentliche Bekanntmachung  in den Amtsblättern der Verbands-mitglieder (Landkreise Harz und Mansfeld-Südharz) vom 22.09.18 bzw. 29.09.2018 für den Zuständigkeitsbereich der RPGHarz in Kraft gesetzt.

 

Im Sachlichen Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ werden raumordnerische Festlegungen zu folgenden Themen getroffen:

  • Festlegung der Orte Allstedt, Ballenstedt, Blankenburg, Dingelstedt-Badersleben-Dardesheim (Grundzentrum in Teilung), Elbingerode, Ermsleben, Harzgerode, Hasselfelde, Ilsenburg, Kelbra-Rottleberode (Grundzentrum in Teilung), Osterwieck, Roßla, Schwanebeck-Wegeleben (Grundzent-rum in Teilung) und Thale als Grundzentren,
  •  jeweilige räumliche Abgrenzung der Grundzentren,
  •  jeweilige räumliche Abgrenzung der Mittelzentren Halberstadt, Quedlinburg, Sangerhausen und Wernigerode,
  •  Festlegungen zur Siedlungsentwicklung in den Zentralen und nichtzentralen Orten und
  •  Festlegungen zur raumordnerischen Steuerung des Einzelhandels, insbesondere des großflächigen Einzelhandels.
     

Mit dem Sachlichen Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ werden die bisherigen Festlegungen zur zentralörtlichen Gliederung im Pkt. 4.2. des REPHarz (incl. der REPHarz-Ergänzung Wippra) aufgehoben.

 

Nachfolgend werden der Sachliche Teilplan mit Umweltbericht sowie die im Zuge dieser Teilfortschreibung des REPHarz als Fachgrundlage erstellte Zentrale-Orte-Konzeption der RPGHarz zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt wird.

 

 

Sachlicher Teilplan "Zentralörtliche Gliederung" (Textteil) mit Umweltbericht   

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Sachlicher Teilplan "Zentralörtliche Gliederung" (Hauptkarte)

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Zentrale-Orte-Konzeption der RPGHarz (Gesamt)

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Bekanntmachung der Genehmigung des Sachlichen Teilplanes

"Zentralörtliches Gliederung"

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