Teilfortschreibung des REPHarz um den Sachlichen Teilplan "Zentralörtliche Gliederung"

Sachlicher Teilplan "Zentralörtliche Gliederung" nach Genehmigung und Bekanntmachung in Kraft getreten

 

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) hat am 27.04.2018 im Zuge einer Teilfortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz (REPHarz) mit Beschluss-Nr. 03-RV01/2018 die Endfassung des Sachlichen Teilplanes "Zentralörtliche Gliederung" gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG) beschlossen. Zwischenzeitlich wurde dieser Teilplan durch die obersten Landesentwicklungs­behörde (Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt) mit Bescheid vom 09.08.2018 gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 LEntwG genehmigt. Mit der Bekanntmachung dieser Genehmigung in den Amtsblättern der beiden Verbandsmitglieder der RPGHarz (22.09.18 im Harzer Kreisblatt für den Landkreis Harz, 29.09.2018 im Amtsblatt des Landkreises Mansfeld-Südharz) ist gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) der Sachliche Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ im Zuständigkeitsbereich der RPGHarz in Kraft getreten (sie auch unten stehende Bekanntmachung)

 

Der Sachlichen Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ als Teilfortschreibung des REPHarz (incl. Begründung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung) steht Ihnen auf dieser Homepage über die Schaltfläche „Regionalplanung“ zur Einsichtnahme und zum Download bereit. Selbstverständlich kann der Sachliche Teilplan auch gemäß § 10 Abs. 3 ROG durch jedermann während der Dienstzeiten in der Geschäftsstelle der RPGHarz kostenfrei eingesehen werden (siehe Kontaktdaten der RPGHarz). Darüber hinaus kann der Sachliche Teilplan als Papierexemplar kostenpflichtig bestellt werden (siehe Schaltfläche „Planungsgemeinschaft“ und dortiger Link „Formulare“).

 

Bekanntmachung der Genehmigung des Sachlichen Teilplanes

"Zentralörtliches Gliederung"

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