Vorankündigung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfes des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“ in der Beschlussfassung vom 26.02.2026
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) hat im Zuge einer Teilfortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz (REPHarz) am 26.02.2026 mit Beschluss-Nr. 03-RV01/2026 den 2. Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien - Windenergienutzung“ mit Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA) zur Durchführung einer Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Der räumliche Geltungsbereich des Sachlichen Teilplanes umfasst den Zuständigkeitsbereich der RPGHarz (Planungsregion Harz), zu dem gemäß § 6 Nr. 5 LPlanG LSA alle Städte und Gemeinden des Landkreises Harz sowie der Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Städten Sangerhausen und Allstedt, der Gemeinde Südharz und der Verbandsgemeinde Goldene Aue gehören.
Auf Grundlage des o.g. Beschlusses wird derzeit durch die Geschäftsstelle der RPGHarz die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“ vorbereitet. Bis die öffentliche Auslegung der diesbezüglichen Planunterlagen startet, stellt die RPGHarz für die Öffentlichkeit die in der o.g. Sitzung der Regionalversammlung vorgestellte diesbezügliche Präsentation als Vorinformation bereit.

