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Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz

[REPHarz 2009] [Änderung 2010] [Ergänzung 2011] [SaTP-Zentralörtliche Gliederung 2018]

 

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (2009)

 

Die Regionalplanung ist ein Teil der Landesplanung. Sie fasst die überörtlichen und überfachlichen Planungen zusammen und fungiert als "Brücke" zwischen der Landesplanung und kommunalen Planungsinteressen. Der Regionalplan soll dazu beitragen, Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger herzustellen und Hilfe für Standortentscheidungen über private und öffentliche Investitionen zu geben. Damit soll er der rationellen Abwicklung von raumbedeutsamen Planungsvorhaben dienen.

 

Das Aufstellungsverfahren zum Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REPHarz) erfolgte nach den Vorschriften des seinerzeitig geltenden Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch die Regionale Planungsgemeinschaft Harz im Zeitraum 14.11.2002 (Aufstellungsbeschluss der Regionalversammlung) bis 09.03.2009 (Beschluss der Endfassung des REPHarz durch die Regionalversammlung). Der REPHarz wurde dann mit Bescheid vom 21.04.2009 durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt und durch die öffentliche Bekanntmachung vom 23.05.2009 für den Zuständigkeitsbereich der RPGHarz rechtswirksam.

 

Auf Grund der zum 01.01.2008 vorgenommenen Anpassung der Planungsregionen an die Ergebnisse der in Sachsen-Anhalt in 2007 durchgeführten Kreisgebietsreform wurde für den Teil des Planungsraumes des REPHarz, der jetzt zum Salzlandkreis gehört (ehemaliger Landkreis Aschersleben-Staßfurt ohne Stadt Falkenstein/Harz) das Aufstellungsverfahren zum REPHarz durch die dort nunmehr zuständige Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg zu Ende geführt.

 

Hinweis:

Folgende Festlegungen des nachstehenden REPHarz (2009) wurden zwischenzeitlich im Zuständigkeitsbereich der RPGHarz im Zuge einer Teilfortschreibung und mehrerer Planänderungen bzw. -ergänzungen geändert, ergänzt bzw. aufgehoben.

 

  • Reduzierung des Vorranggebietes für Landwirtschaft "Nördliches Harzvorland" im Bereich Quedlinburg/Nordost (Stadt Quedlinburg, Landkreis Harz) durch die 1. Änderung des REPHarz (Beschluss der Regionalversammlung vom 26.02.2010)

  • Reduzierung des Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft "Südliches Harzvorland" im Bereich Sangerhausen/Südwest (Stadt Sangerhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz)" durch die 2. Änderung des REPHarz (Beschluss der Regionalversammlung vom 26.02.2010)

  • Ergänzung des REPHarz um den Teilbereich Wippra (Beschluss der Regionalversammlung vom 17.11.2011)

  • Aufhebung der Festlegungen zur zentralörtlichen Gliederung im Pkt. 4.2 des REPHarz durch die Teilfortschreibung des REPHarz um den Sachlichen Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ (Beschluss der Regionalversammlung vom 27.04.2018)

 

Nachfolgend wird der REPHarz in der Fassung vom 09.03.2009, zuletzt geändert durch Beschlussfassungen der Regionalversammlung vom 26.02.2010 und 17.11.2011 mit Begründung (Textteil und Karte) und dem dazugehörigen Umweltbericht zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt.

 

REPHarz - Textteil (incl. Begründung)

 

REPHarz - Zeichnerische Darstellung

 

REPHarz - Umweltbericht

 

Die Abgabe von Geodaten für rechtswirksame Raumordnungspläne erfolgt über das amtliche Rauminformationssystem (Aris) des Landes Sachsen-Anhalt. Die Zuständigkeit liegt beim:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Außenstelle Halle, Referat 44
Neustädter Passage 15
06122 Halle (Saale)

 

Für Darstellungen verwenden Sie bitte den Copyright-Hinweis:
"Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, 17.11.2011 @ Regionale Planungsgemeinschaft Harz"

 


 

1. und 2. Änderung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz (REPHarz) 2010

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) hat im Zeitraum Juni 2009 bis Mai 2010 auf der Grundlage des § 7 LPlG in Verbindung mit § 3 Abs. 14 LPlG bzw. § 7 Abs. 7 ROG zwei Verfahren zur Änderung des REPHarz durchgeführt. Die Änderungen (1. und 2. Änderung des REPHarz) wurden am 26.02.10 durch die Regionalversammlung beschlossen und mit Bescheiden der obersten Landesplanungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.04.10 genehmigt. Durch die abschließende öffentliche Bekanntmachung in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder der RPGHarz vom 22.05.10 bzw. 29.05.10 sind die 1. und 2. Änderung des REPHarz rechtswirksam. Nachfolgend werden  die Änderungen zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt.

 

1. Änderung des REPHarz "Reduzierung des Vorranggebietes für Landwirtschaft "Nördliches Harzvorland" im Bereich Quedlinburg/Nordost (Stadt Quedlinburg, Landkreis Harz)", Beschluss der Regionalversammlung vom 26.02.10 (Nr. 02-RV01/2010)

 

2. Änderung des REPHarz "Streichung einer Teilfläche des Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft "Südliches Harzvorland" im Bereich Sangerhausen/Südwest (Stadt Sangerhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz)", Beschluss der Regionalversammlung vom 26.02.10 (Nr. 04-RV01/2010)

 


 

Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz um den Teilbereich Wippra (REPHarz-Ergänzung Wippra) 2011

 

Die Endfassung der REPHarz-Ergänzung Wippra wurde am 17.05.11 durch die Regionalversammlung der RPGHarz beschlossen und mit Bescheid der obersten Landesplanungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.06.11 genehmigt. Durch die abschließende öffentliche Bekanntmachung in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder der RPGHarz vom 23.07.11 (Landkreis Harz) bzw. 30.07.11 (Landkreis Mansfeld-Südharz) ist die Ergänzung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz um den Teilbereich Wippra rechtswirksam.

Nachfolgend werden die REPHarz-Ergänzung Wippra mit Begründung (Textteil und Karte) und der dazugehörige Umweltbericht zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt.

 

REPHarz-Ergänzung Wippra 2011 - Textteil (incl. Begründung)

 

REPHarz-Ergänzung Wippra 2011 - Karte

 

REPHarz-Ergänzung Wippra 2011 - Umweltbericht

 

Hinweis:

Die Festlegungen nach nachstehenden REPHarz-Ergänzung Wippra zur zentralörtlichen Gliederung (Pkt. 4.2.) wurden zwischenzeitlich im Zuge der Teilfortschreibung des REPHarz um den Sachlichen Teilplan "Zentralörtliche Gliederung" (Beschluss Regionalversammlung vom 27.04.2018) aufgehoben (diesbezügliche Planunterlagen siehe Schaltfläche "Regionalplanung"

 


 

Teilfortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz um den Sachlichen Teilplan "Zentralörtliche Gliederung"

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) hat die Teilfortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz (REPHarz) gemäß § 7 Landesplanungsgesetz bzw. §§ 7 und 9 Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit §§ 7 bis 10 Raumordnungsgesetz um den Sachlichen Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ im Zeitraum 08.12.2011 (Aufstellungsbeschluss der Regionalversammlung) bis 27.04.2018 (Beschluss der Endfassung des Sachlichen Teilplanes durch die Regionalversammlung) durchgeführt. Der Sachliche Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ wurde mit Bescheid vom 09.08.2018 durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt und durch die öffentliche Bekanntmachung  in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder (Landkreise Harz und Mansfeld-Südharz) vom 22.09.18 bzw. 29.09.2018 für den Zuständigkeitsbereich der RPGHarz rechtswirksam.

 

Im Sachlichen Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ werden raumordnerische Festlegungen zu folgenden Themen getroffen:

  • Festlegung der Orte Allstedt, Ballenstedt, Blankenburg, Dingelstedt-Badersleben-Dardesheim (Grundzentrum in Teilung), Elbingerode, Ermsleben, Harzgerode, Hasselfelde, Ilsenburg, Kelbra-Rottleberode (Grundzentrum in Teilung), Osterwieck, Roßla, Schwanebeck-Wegeleben (Grundzentrum in Teilung) und Thale als Grundzentren

  • jeweilige räumliche Abgrenzung der Grundzentren

  • jeweilige räumliche Abgrenzung der Mittelzentren Halberstadt, Quedlinburg, Sangerhausen und Wernigerode

  • Festlegungen zur Siedlungsentwicklung in den Zentralen und nichtzentralen Orten

  • Festlegungen zur raumordnerischen Steuerung des Einzelhandels, insbesondere des großflächigen Einzelhandels.
     

Mit dem Sachlichen Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ werden die bisherigen Festlegungen zur zentralörtlichen Gliederung im Pkt. 4.2. des REPHarz (incl. der REPHarz-Ergänzung Wippra) aufgehoben.

 

Nachfolgend werden der Sachliche Teilplan mit Umweltbericht sowie die im Zuge dieser Teilfortschreibung des REPHarz als Fachgrundlage erstellte Zentrale-Orte-Konzeption der RPGHarz zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt wird.

 

Sachlicher Teilplan "Zentralörtliche Gliederung" - Textteil (incl. Begründung) und Umweltbericht

 

Sachlicher Teilplan "Zentralörtliche Gliederung" - Hauptkarte

 

Zentrale-Orte-Konzeption der RPGHarz

 

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