Organisation der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz
[Allgemein] [Regionalversammlung] [Regionalausschuss] [Verbandsvorsitzender] [Satzungen]
Allgemein
Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit und arbeitet nach Satzung sowie Geschäftsordnung.
Die Bildung des Zweckverbandes erfolgte mit Genehmigung der Verbandssatzung durch die Rechtaufsicht und deren Veröffentlichung. Die Regionalversammlung hatte sich am 28.11.2001 konstituiert. Dienstsitz der Regionalen Planungsgemeinschaft ist Quedlinburg.
Die Mitglieder des Zweckverbandes und damit Träger der Regionalplanung in
Gestalt des Zweckverbandes sind seit 2008:
Landkreis Harz und
Landkreis Mansfeld-Südharz.
Rechtsgrundlage bildet das Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LEntG LSA) vom 23.04.2015 (GVBl. LSA S. 170), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2017 (GVBl. LSA S. 203).
Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz umfasst das Gebiet des Landkreises Harz und die westliche Hälfte des Landkreises Mansfeld-Südharz mit den Städten und (Verbands-)Gemeinden Allstedt, Goldene Aue, Sangerhausen und Südharz. Der ehemalige Landkreis Aschersleben-Staßfurt, der bis 2007 zur Planungsregion Harz gehörte, wurde mit Ausnahme der Stadt Falkenstein/Harz dem Salzlandkreis und damit seit dem 01.01.2008 der Planungsregion Magdeburg zugordnet.
Die Organe der Regionalplanung sind:
der Vorsitzende der Planungsgemeinschaft
Regionalversammlung
Die Regionalversammlung ist die Verbandsversammlung und das Hauptorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie setzt sich gemäß § 22 des Landesplanungsgesetzes zusammen aus:
den Landräten der beteiligten Landkreise sowie den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der Mittelzentren nach den Festlegungen des Landesentwicklungsplans sowie
einem gewählten Vertreter, für je angefangene 20.000 Einwohner im Gebiet der Landkreise gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung. Dabei werden die Landräte sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Mittelzentren angerechnet.
Die Übersicht über die Zusammensetzung der Regionalversammlung (Stand 11/2024) befindet sich hier.
Regionalausschuss
Die Regionalversammlung bildet gemäß § 22 Abs. 8 LPlanG LSA den Regionalausschuss als ständigen Ausschuss. Er ist zugleich beschließender Ausschuss gemäß § 48 Abs. 1 KVG LSA. Der Regionalausschuss setzt sich zusammen aus den Landräten und den Oberbürgermeistern, die Mitglieder der Regionalversammlung sind.
Übersicht über die Zusammensetzung des Regionalausschusses (Stand 11/2024):
Thomas Balcerowski Vorsitzender der Planungsgemeinschaft, Landrat des Landkreises Harz |
| Torsten Schweiger 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Planungsgemeinschaft, Oberbürgermeister der Stadt Sangerhausen |
Daniel Szarata 2. Stellvertreter des Vorsitzenden der Planungsgemeinschaft, |
| André Schröder Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz |
| Tobias Kascha Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode |
| Frank Ruch Oberbürgermeister der Welterbestadt Quedlinburg |
Verbandsvorsitzender
Der Verbandsvorsitzende ist Organ der Regionalen Planungsgemeinschaft. Die Aufgaben des Verbandsvorsitzenden sind:
Funktion als Vorsitzender der Regionalversammlung und des Regionalausschusses
Vorbereitung der Sitzungen
Führung der laufenden Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Verbandsbeschlüsse
Auftragsvergabe und Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsstelle
Vertretung der Regionalen Planungsgemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich
Verbandsvorsitzender: Thomas Balcerowski, Landrat des Landkreises Harz
1. Stellvertreter: Torsten Schweiger, Oberbürgermeister der Stadt Sangerhausen
2. Stellvertreter: Daniel Szarata, Oberbürgermeister der Stadt Halberstadt
Satzungen
| Datum | Titel | Details |
27.11.2015/ 28.02.2019 | Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz | Verbandssatzung |
| 14.11.2002 | Entschädigungssatzung in der zur Zeit gültigen Fassung | Entschädigungssatzung |
| 27.11.2015 | Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in der zur Zeit gültigen Fassung | Verwaltungskostensatzung |
| 11.08.2026 | Geschäftsordnung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz | Geschäftsordnung |

