Beschlüsse der Regionalversammlung
Beschlussnummer | Beschlusstext | Hinweis |
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01-RV02/2026 | Die Regionalversammlung bestätigt die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme des Verbandsvorsitzenden zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz. | |
02-RV02/2026 | Die Regionalversammlung bestätigt die als Anlage 4 beigefügte Neufassung der Verbandssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz. | Die Satzung ist nach Inkrafttreten einsehbar. |
03-RV02/2026 | Die Regionalversammlung bestätigt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz. | Geschäftsordnung |
04-RV02/2026 | Die Regionalversammlung beschließt gemäß beiliegender Anlage die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz und macht die diesbezügliche allgemeine Planungsabsicht gemäß § 9 Abs. 1 ROG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 LPlanG öffentlich bekannt. | Der Aufstellungsbeschluss wird nach Inkrafttreten der neuen Verbandssatzung bekannt gemacht. |
05-RV02/2026 | Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz spricht sich im Zuge der Neuaufstellung des REPHarz frühzeitig dafür aus, die im LEP2026 festgelegten Vorrangstandorte für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen
in Umsetzung des Z 5.1.2-1 des LEP2026 im künftigen REPHarz räumlich konkretisiert als Vorranggebiete für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen gemäß beiliegender Anlage 1 festzulegen. Um den bedarfsgerechten Entwicklungsgebot des LEP2026 zu entsprechen, wird damit in den o.g. Vorrangstandorten über bereits bauleitplanerisch festgesetzte Industrie- und Gewerbegebiete hinaus die gemeindlichen Planungen für neue Industrie- und Gewerbeflächen frühzeitig regionalplanerisch unterstützt. | Der Aufstellungsbeschluss wird nach Inkrafttreten der neuen Verbandssatzung bekannt gemacht. |
06-RV02/2026 | Die Regionalversammlung stimmt dem Antrag der Welterbestadt Quedlinburg auf Abweichung von Zielen der Raumordnung, hier des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz, gemäß § 6 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 11a Abs. 3 LPlanG LSA für die Teilfläche 1/Industriepark (353 ha) der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Welterbestadt Quedlinburg für den Bebauungsplan Nr. 74 „Zukunftsprojekt Morgenrot“ in einer Teilfläche des Vorranggebietes für Landwirtschaft II „Nördliches Harzvorland“ gemäß Pkt. 4.3.4 Z 1 und Pkt. 4.4.6 Z 4 (keine erhebliche Beeinträchtigung der Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege) des REPHarz zu. Die Zulassung erfolgt unter folgenden Maßgaben:
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07-RV02/2026 | Die Regionalversammlung stimmt dem Antrag der Welterbestadt Quedlinburg und der Energiepark Morgenrot GmbH auf Abweichung von Zielen der Raumordnung, hier des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz, gemäß § 6 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 11a Abs. 3 LPlanG für die Teilfläche 2/3 (450 ha) der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Welterbestadt Quedlinburg (Energiepark Morgenrot) mit den im privilegierten Bereich entlang der A 36 im Umfang von ca. 115 ha und im Bebauungsplan Nr. 74 „Zukunftsprojekt Morgenrot“ im Umfang von ca. 130 ha geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) sowie für die Planung eines Umspannwerkes mit Batteriespeicher im Umfang von ca. 6 ha in einer Teilfläche des Vorranggebietes für Landwirtschaft II „Nördliches Harzvorland“ gemäß Pkt. 4.3.4 Z 1 zu. Gleiches gilt für die Abweichung vom Pkt. 4.4.6 Z 4 des REPHarz (keine erhebliche visuelle Beeinträchtigung der Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege) für alle Energieerzeugungsanlagen des städtebaulich geplanten Energieparks Morgenrot. Die Zulassung erfolgt unter folgenden Maßgaben:
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