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Regionales Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Planungsregion Harz am 12.04.2024 von der Regionalversammlung betätigt

Beschluss der Regionalversammlung der RPGHarz am 12.04.2024

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) hat im Zeitraum 09/2022 bis 09/2023 mit finanzieller Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt (Förder-Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt REGIO) ein Regionales Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Planungsregion Harz (RIuGfKHarz) erarbeiten lassen. Auftragnehmer bzw. Gutachter war im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung die CIMA Beratung + Management GmbH aus Lübeck. Die Leistungsbeschreibung für die Erarbeitung des RIuGfKHarz, aufgeteilt in mehreren Arbeitspakete, lautete wie folgt: 

 AP 1: Sozioökonomische Analyse der (Wirtschafts-)Region Harz;
 AP 2: Bestandsanalyse der GE-/GI-Flächen - Gemeindebefragung; 
 AP 3: Herausforderungen/Trends für die gewerbliche Flächenentwicklung;
 AP 4: Freiflächenpotenzialanalyse außerhalb der bauleitplanerisch gesicherten GE/GI-Flächen;
 AP 5: Ableitung regional bedeutsamer Vorrangstandorte Industrie und Gewerbe für REPHarz-Fortschreibung;
 AP 6: Räumliche Abgrenzung der regional- und landesbedeutsamen Vorrangstandorte Industrie/Gewerbe und  Steckbriefe; 
 AP 7: Handlungsempfehlungen;
 AP 8: Projektmanagement und Berichterstattung.

 

Die Erstellung des RIuGfKHarz wurde durch eine Lenkungsgruppe, bestehend aus Auftraggeber und -nehmer, den Fachämtern der Regionalausschussmitglieder der RPGHarz, den Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau, der Standortentwicklungsgesellschaft Mansfeld-Südharz mbH und der Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH, begleitet.

 

Der Regionalversammlung der RPGHarz wurden in der Sitzung am 07.12.2023 die wesentlichen Ergebnisse des RIuGfKHarz durch den Gutachter vorgestellt. Nach einer nochmaligen Abstimmung des RIuGfKHarz mit allen Einheits- und Verbandsgemeinden und beiden Landkreisen der Planungsregion Harz hat die Regionalversammlung am 12.04.2024 nachstehenden Beschluss gefasst: 

  1. Das Regionale Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Planungsregion Harz wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

  2. Das Konzept soll künftig bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz und seiner sachlichen Teilpläne als Fachgrundlage mitgenutzt werden. Insbesondere die im Kapitel 8 aufgezeigten Potenzialflächen zur Erweiterung bestehender Industrie- und Gewerbegebiete mit einer Flächengröße > 5 ha sowie die Potenzialflächen für neue regional- und landesbedeutsame Industrie- und Gewerbegebiete > 30 ha sollen dabei berücksichtigt werden. 

  3. Den Einheits- und Verbandsgemeinden der Planungsregion Harz wird das Regionale Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Planungsregion Harz auf elektronischem Wege bereitgestellt. Die Verwendung des Konzeptes für die kommunale Bauleitplanung wird durch die RPGHarz angeregt.

 

Das Regionale Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Planungsregion steht nachfolgend im pdf-Format zur Einsichtnahme bereit. Gegen eine Gebühr gemäß Verwaltungskostensatzung kann das Konzept auch als Druckexemplar in der Geschäftsstelle der RPGHarz bestellt werden.   

 

Regionales Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Planungsregion Harz (2023)

 

 

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