Regionalversammlung
Die Regionalversammlung ist die Verbandsversammlung und das Hauptorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie setzt sich gemäß § 22 des Landesentwicklungsgesetzes zusammen aus:
- den Landräten der beteiligten Landkreise sowie den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der Mittelzentren nach den Festlegungen des Landesentwicklungsplans sowie
- einem gewählten Vertreter, für je angefangene 20.000 Einwohner im Gebiet der Landkreise gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung. Dabei werden die Landräte sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Mittelzentren angerechnet.
Übersicht über die in der aktuellen Legislatur gewählten Vertreterinnen und Vertreter |